Der Leitfaden des Bleibewerks Bonn des Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der UNO Flüchtlingshilfe Deutschland richtet sich an die Betroffenen sowie begleitenden Privatpersonen und Institutionen geflüchteter Minderjähriger und Erwachsener. Er soll als Anleitung und Überblick über die wichtigsten zu erfüllenden Voraussetzungen für den Familiennachzug nach Abschnitt 6 des Aufenthaltsgesetzes dienen.

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Stand: Januar 2024

Die Diakonie Deutschland und der Informationsverbund Asyl und Migration haben eine Broschüre herausgegeben, die über den Anwendungsbereich der Dublin-III-Verordnung informiert und Tipps für die Beratung gibt.

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Stand: Februar 2023

Die Beratungshilfe richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Flüchtlinge zum Familiennachzug beraten. Sie behandelt den Familiennachzug zu Staatsangehörigen Eritreas, die sich mit einem humanitären Aufenthaltstitel (AT) in Deutschland aufhalten. Die Handreichung konzentriert sich dabei ausschließlich auf den Familiennachzug zu Personen, die als Flüchtlinge anerkannt wurden, denen eine Asylberechtigung zuerkannt wurde bzw. die als Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen wurden. Die Arbeitshilfe berücksichtigt die Situation zum Stand Mai 2019.

Eine PDF-Version der aktualisierten Arbeitshilfe (Mai 2019) finden Sie hier.

Hier finden Sie eine Orientierungshilfe des Deutschen Roten Kreuzes zum Thema Familiennachzug von und zu Flüchtlingen.

Hier finden Sie ein Schreiben der Stadt Essen zum Thema Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten.

Die vorliegende Beratungshilfe richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Flüchtlinge zum Familiennachzug beraten. Sie behandelt den Familiennachzug zu Personen, die sich mit einem humanitären Aufenthaltstitel (AT) in Deutschland aufhalten. Die Handreichung konzentriert sich dabei auf den Personenkreis, dem ein Familiennachzug zum aktuellen Zeitpunkt nicht, bzw. nur eingeschränkt möglich ist. Dazu zählen subsidiär Schutzberechtigte, denen aufgrund der Aussetzung und künftigen Kontingentierung kein zeitnaher Familiennachzug möglich ist.

Die Arbeitshilfe im PDF-Format finden Sie hier.

 

Ab dem 1. August 2018 kann Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für Angehörige der Kernfamilie, begrenzt auf 1.000 Personen pro Monat, gewährt werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Neuregelung finden Sie hier.

Der Deutsche Caritasverband e.V. hat eine Arbeitshilfe mit Beratungshinweisen zum Urteil des EuGH vom 12.04.2018 erstellt. Die Datei im PDF-Format finden Sie hier.

Die Diakonie hat eine aktuelle Arbeitshilfe zum Thema Familienzusammenführungen veröffentlicht. Eine PDF-Version der Arbeitshilfe finden Sie hier

Das Familienunterstützungsprogramm der IOM ist nun auch in Deutschland per Telefon erreichbar, um syrische und irakische Familien beim Familiennachzug nach Deutschland zu unterstützen. Die Nummer lautet 0049 151 176 604 42.

Außerdem wird jeden Donnerstag von 10:00 bis 17:00 Uhr in der Ausländerbehörde Berlin (Haus A, 1. OG, Zimmer 166, Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin) eine persönliche Beratung zum Familiennachzug angeboten. Weitere Details können Sie dem Flyer (Deutsch/Arabisch) entnehmen.

Flyer