Der Paritätische Gesamtverband hat eine Arbeitshilfe herausgegeben, die dazu dienen soll, sowohl die Ausbildungs- als auch die Beschäftigungsduldung in der Praxis besser handhabbar zu machen und ihren Anwendungsbereich – soweit dies im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen möglich ist – zu vergrößern.