Alle ehrenamtlichen Helfer:innern verpflichten sich, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zu beantragen, persönlich vorzulegen oder postalisch an den jeweils betreuenden Verband zu senden. Das Führungszeugnis wird nach der Erfassung zurück gesandt und darf bei Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.

Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses im Bürgeramt kostet 13 Euro. Bei Vorlage einer Bescheinigung des betreuenden Verbandes ist die Beantragung für Ehrenamtliche kostenlos.

„Ein „erweitertes Führungszeugnis“ wird nach § 30 a Abs. 1 BZRG erteilt, wenn dies in gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist, oder wenn das Führungszeugnis für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72 a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit benötigt wird, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen (vgl. Bundesamt für Justiz – www.bundesjustizamt.de).“

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