Ab sofort kann beim Land NRW ein Antrag zur Förderung für das Engagement gestellt werden. Anmeldung zum Programm erfolgt online über folgenden Link.
Die wichtigsten Infos in Kürze finden Sie nachfolgend:
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen.
In diesem Jahr werden Projekte zum Thema "Engagiert in die Zukunft - junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten" gefördert.
Wer kann einen Antrag stellen?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen.
Bis wann ist eine Antragsstellung möglich?
Die Antragsfrist endet am 1. November 2025. Eine Antragstellung nach dem 1. November 2025 ist nicht möglich. Die Bewilligung der förderfähigen Anträge erfolgt nach Reihenfolge ihres Eingangs bei der Bewilligungsbehörde. Sobald die Fördermittel einer kreisfreien Stadt bzw. eines Kreises erschöpft sind, wird die Möglichkeit zur Antragsstellung bei dieser Bewilligungsbehörde geschlossen.
Welche Ausgaben können gefördert werden?
Förderfähig sind z.B. Ausgaben für Verbrauchsgüter (Getränke usw.), Ausgaben für die Bewerbung der geplanten Aktion (z.B. Plakate oder Flyer), Mietkosten für extra für die Maßnahme angemietete Räumlichkeiten oder Material für den Veranstaltungstag sowie Honorarkosten (z.B. für einen Vortrag oder Workshop). Die aufzuführenden Ausgaben müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Maßnahme entstehen und wichtig für deren erfolgreiche Durchführung sein.
Weitere Infos finden Sie im folgenden Link.
Am 2. Februar 2021 hat die Landesregierung die Engagementstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Die Strategie umfasst u.a. Qualifizierungsangebote für Engagierte und ein neues Förderprogramm. Weitere Informationen zu der Engagmentstrategie finden Sie hier.
Stand Juni 2025