Nachfolgend finden Sie aktuelle Informationen zu Passbeschaffungsmöglichkeiten für Afghanen und Syrer und was von der Ausländerbehörde Akzeptiert wird!
Zu Afghanistan:
Es gibt drei afghanische Vertretungen in Deutschland: die Botschaft Berlin und die Generalkonsulate Bonn und München. Alle drei bieten konsularische Dienstleistungen an.
Nur das Generalkonsulat München (zuständig für Bayern und BaWü) kooperiert mit dem Taliban-Regime. Dort ist auch die Neu-Ausstellung von Pässen möglich (Quelle) und wird von den Ausländerbehörden wohl auch als zumutbar angesehen. Auch Personen aus anderen Bundesländern können wohl beim Generalkonsulat vorsprechen; ob ihre Anträge auf einen neuen Pass auch angenommen werden, ist aber unklar.
Die Botschaft Berlin (zuständig für Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) kooperiert nicht mit dem Taliban-Regime. Dort sind nur Verlängerungen des Passes, sowie die Ausstellung eines „Proof of Identity“ möglich, wenn kein Pass vorhanden ist.
Laut dem Bundesministerium des Inneren werden Reisepässe oder Passverlängerungen, die vom Generalkonsulat Bonn (zuständig für Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland) nach dem 10.04.2025 ausgestellt wurden, generell nicht mehr anerkannt. Das hat keine Auswirkungen für Passverlängerungen und Dokumente, die vor dem 10.04 ausgestellt wurden.
Der „Grunderlass Afghanistan“ des Integrationsministeriums Schleswig-Holstein wird regelmäßig aktualisiert. Auf den Seiten 2-6 wird ausführlich auf die Möglichkeiten zur Passbeschaffung und zur Zumutbarkeit eingegangen mit Schwerpunkt auf die Praxis des Generalkonsulats Berlin. Der Erlass ist für Behörden in anderen Bundesländern nicht bindend, die Informationen darin sind aber generell hilfreich.
Zu Syrien:
Die Syrische Botschaft in Berlin ist bundesweit zuständig und führt seine konsularischen Dienstleistungen unverändert fort. Die Botschaft hat kurz nach dem Sturz von Diktator Assad die Flagge der syrischen Revolution gehisst und sich auf den sozialen Medien positiv zum Sturz Assads geäußert.
Seit dem 12.03.2025 ist die Ausstellung neuer syrischer Pässe über die Botschaft wieder möglich. Das Verfahren zur Beantragung (einschließlich der sehr hohen Gebühren) ist wohl unverändert. Allerdings können wohl Pässe mit einer längeren Gültigkeit (bis zu sechs Jahre) beantragt werden.
Die kostenfreien Passverlängerungen mittels Stempel, die die Botschaft seit Ende letzten Jahres angeboten hatte, werden nicht von allen Ausländerbehörden anerkannt.
Das „FAQ Syrien“ des Integrationsministeriums Schleswig-Holstein wird regelmäßig aktualisiert. Auf den Seiten 6 und 7 finden Sie Informationen zur Passbeschaffung für Syrer*innen.
Stand April 2025