Ab dem 1. August 2018 kann Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für Angehörige der Kernfamilie, begrenzt auf 1.000 Personen pro Monat, gewährt werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Neuregelung finden Sie hier.
Ab dem 1. August 2018 kann Nachzug zu subsidiär Schutzberechtigten für Angehörige der Kernfamilie, begrenzt auf 1.000 Personen pro Monat, gewährt werden. Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Neuregelung finden Sie hier.