Die Beratungshilfe richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Flüchtlinge zum Familiennachzug beraten. Sie behandelt den Familiennachzug zu Staatsangehörigen Eritreas, die sich mit einem humanitären Aufenthaltstitel (AT) in Deutschland aufhalten. Die Handreichung konzentriert sich dabei ausschließlich auf den Familiennachzug zu Personen, die als Flüchtlinge anerkannt wurden, denen eine Asylberechtigung zuerkannt wurde bzw. die als Resettlement-Flüchtlinge aufgenommen wurden. Die Arbeitshilfe berücksichtigt die Situation zum Stand Mai 2019.

Eine PDF-Version der aktualisierten Arbeitshilfe (Mai 2019) finden Sie hier.