Leistungsempäfger vom Jobcenter (ALG II), vom Amt für Soziales und Wohnen (SGB XII), von der Wohngeldstelle (Wohngeld oder Kindergeld in Kombination mit Kinderzuschlag) sowie Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können eine Teilhabe für die Stadt Essen erwerben. Zuständige Ansprechstelle ist dafür die jeweils zuständige Behörde, die die Leistungen bezahlt.
Durch die Teilhabe Karte können Ermäßigungen bei unterschiedlichen Freizeit-, Kultur-, und Sportangeboten erhalten werden.
Welche Einrichtungen Ermäßigungen anbieten finden Sie hier.
Weiter Informationen zur Teilhabekarte finden Sie im Flyer.
Stand November 2024