Die Frage, ob das JobCenter oder das Sozialamt die teilweise extrem hohen Kosten für die Beschaffung oder Verlängerung eines ausländischen Reisepasses übernehmen muss, ist in der Beratungspraxis mit großer Unsicherheit verbunden. Am 12. September 2018 hat der vierte Senat des Bundessozialgerichts in einem Verfahren entschieden, dass das JobCenter die Kosten eines neuen (in diesem Fall) türkischen Reisepasses nicht bezuschussen muss. Allenfalls ein Darlehen kann dem Betroffenen gewährt werden.  

Eine Zusammenfassung und Beratungshinweise zu diesem Thema finden Sie hier.