Das Akademische Beratungszentrum berät und informiert im Bildungspunkt der Stadt Essen immer dienstags, von 14:00 bis 18:00 Uhr, Tel.: 0201-45844672. Für Menschen mit fehlenden und unvollständigen Nachweisen gibt es ein dreistufiges Plausibilisierungsverfahren. 

Stand: Mai 2022

Die Kultusministerkonferenz hat beschlossen, dass Schüler:innen, die fluchtbedingt ihren Sekundarschulabschluss in der Ukraine nicht abschließen können, sich in Deutschland für ein Studium bewerben dürfen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Stand: Mai 2022

Die Georg-August-Universität Göttingen hat zwei Videos veröffentlicht, die die Frage der Finanzierung des Lebensunterhaltes für alle, die studieren wollen und einen Asylantrag gestellt haben, thematisieren. Die Videos finden Sie hier.

Hier finden Sie Informationen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft für Geflüchtete, die in Nordrhein-Westfalen studieren möchten. Alle Informationen sind in vier Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch) verfügbar.

Der Verein INTEZ hat einen Ratgeber veröffentlicht, der Zugewanderte mit Auslandsstudium über die Voraussetzungen des BAFöG-Zugangs informiert. Die Publikation finden Sie hier.

Die TH Köln bietet zugewanderten Akademikerinnen und Akademikern mit fachlich einschlägigen Abschlüssen und Interesse an den akademischen Berufsfeldern „Soziale Arbeit“ und „Kindheitspädagogik“ eine flexible, bedarfsgerechte Qualifizierung und Unterstützung anhand von vier Qualifizierungsbausteinen. Weitere Informationen finden Sie hier

Die Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe (EvH RWL) unterstützt Studieninteressierte mit Fluchthintergrund auf dem Weg in eine akademische Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen.

Flyer 1

Flyer 2

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